130 C 197/16•Amtsgericht Köln, 2017-03-30, 130 C 197/16
Amtsgericht Köln, 2017-03-30, 130 C 197/16
130 C 197/16Gericht erster Instanz30.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 130 C 197/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-30
Aktenzeichen: 130 C 197/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0330.130C197.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 130
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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