208 C 454/15•Amtsgericht Köln, 2017-04-07, 208 C 454/15
Amtsgericht Köln, 2017-04-07, 208 C 454/15
208 C 454/15Gericht erster Instanz07.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 454/15 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-07
Aktenzeichen: 208 C 454/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0407.208C454.15.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abt. 208
Tenor
1.) Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils
vom 26.01.2016 verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für
die Wohnung im Hause xxx-Str. 00, 00000 Köln,
- OG. links, Wohnung 1, von bisher monatlich 375,00 €
zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung wie bisher auf
nunmehr monatlich 426,06 € mit Wirkung ab dem
01.02.2016 zuzustimmen; im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
2.) Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Beklagte; von
den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin
49 %,die Beklagte 51 %.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien dürfen
die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die vollstreckende Seite vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Art leistet.
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