Amtsgericht Köln, 2017-04-07, 208 C 454/15

208 C 454/15Gericht erster Instanz07.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 454/15 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-07

Aktenzeichen: 208 C 454/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0407.208C454.15.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abt. 208

Tenor

1.) Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils

vom 26.01.2016 verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für

die Wohnung im Hause xxx-Str. 00, 00000 Köln,

  1. OG. links, Wohnung 1, von bisher monatlich 375,00 €

zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung wie bisher auf

nunmehr monatlich 426,06 € mit Wirkung ab dem

01.02.2016 zuzustimmen; im Übrigen wird die Klage

abgewiesen.

2.) Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Beklagte; von

den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin

49 %,die Beklagte 51 %.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien dürfen

die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

wenn nicht die vollstreckende Seite vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Art leistet.

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