Amtsgericht Köln, 2017-04-12, 119 C 17/16

119 C 17/16Gericht erster Instanz12.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 17/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-12

Aktenzeichen: 119 C 17/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0412.119C17.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 119

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2014 sowie vorgerichtliche Kosten i.H.v. 57,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie weitere Mahnkosten i.H.v. 5,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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