119 C 17/16•Amtsgericht Köln, 2017-04-12, 119 C 17/16
Amtsgericht Köln, 2017-04-12, 119 C 17/16
119 C 17/16Gericht erster Instanz12.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 17/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-12
Aktenzeichen: 119 C 17/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0412.119C17.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 119
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2014 sowie vorgerichtliche Kosten i.H.v. 57,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie weitere Mahnkosten i.H.v. 5,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.