141 C 190/16•Amtsgericht Köln, 2017-04-28, 141 C 190/16
Amtsgericht Köln, 2017-04-28, 141 C 190/16
141 C 190/16Gericht erster Instanz28.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 141 C 190/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 141 C 190/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0428.141C190.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 141
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2016 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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