Amtsgericht Köln, 2017-04-28, 141 C 190/16

141 C 190/16Gericht erster Instanz28.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 141 C 190/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 141 C 190/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0428.141C190.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 141

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2016 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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