149 C 13/17•Amtsgericht Köln, 2017-05-22, 149 C 13/17
Amtsgericht Köln, 2017-05-22, 149 C 13/17
149 C 13/17Gericht erster Instanz22.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 149 C 13/17 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-22
Aktenzeichen: 149 C 13/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0522.149C13.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abteilung 149
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 € zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 70,20 € als Verzugsschaden für die entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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