Amtsgericht Köln, 2017-05-22, 149 C 13/17

149 C 13/17Gericht erster Instanz22.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 149 C 13/17 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-22

Aktenzeichen: 149 C 13/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0522.149C13.17.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Abteilung 149

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 € zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 70,20 € als Verzugsschaden für die entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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