146 C 101/16•Amtsgericht Köln, 2017-05-23, 146 C 101/16
Amtsgericht Köln, 2017-05-23, 146 C 101/16
146 C 101/16Gericht erster Instanz23.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 146 C 101/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-23
Aktenzeichen: 146 C 101/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0523.146C101.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 146
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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