Amtsgericht Köln, 2017-05-23, 146 C 101/16

146 C 101/16Gericht erster Instanz23.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 101/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: 146 C 101/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0523.146C101.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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