Amtsgericht Köln, 2017-07-12, 145 C 1/17

145 C 1/17Gericht erster Instanz12.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 145 C 1/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-12

Aktenzeichen: 145 C 1/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0712.145C1.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 145

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zu 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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