Amtsgericht Köln, 2017-07-13, 148 C 130/17

148 C 130/17Gericht erster Instanz13.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 130/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-13

Aktenzeichen: 148 C 130/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0713.148C130.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 148

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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