148 C 130/17•Amtsgericht Köln, 2017-07-13, 148 C 130/17
Amtsgericht Köln, 2017-07-13, 148 C 130/17
148 C 130/17Gericht erster Instanz13.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 148 C 130/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-13
Aktenzeichen: 148 C 130/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0713.148C130.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 148
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.