Amtsgericht Köln, 2017-07-24, 264 C 164/15

264 C 164/15Gericht erster Instanz24.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 264 C 164/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-24

Aktenzeichen: 264 C 164/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0724.264C164.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.264

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die LHL Rechtsanwälte, N.-straße 00-00, 00000 Köln einen Betrag von 2.286,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2015 zu zahlen.

Weiter werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der LHL Rechtsanwälte in Höhe von 334,75 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 48 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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