137 C 12/17•Amtsgericht Köln, 2017-07-27, 137 C 12/17
Amtsgericht Köln, 2017-07-27, 137 C 12/17
137 C 12/17Gericht erster Instanz27.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 12/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-27
Aktenzeichen: 137 C 12/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0727.137C12.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.006,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2016 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 63 %, die Beklagte zu 37 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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