142 C 162/17•Amtsgericht Köln, 2017-08-07, 142 C 162/17
Amtsgericht Köln, 2017-08-07, 142 C 162/17
142 C 162/17Gericht erster Instanz07.08.2017
Regest
Insolvenzanfechtung: Keine Verletzung schutzwürdigen Vertrauens der Versicherung bei Rückforderung von auf qualifizierte Mahnung nach § 38 VVG durch den vorläufigen „starken“ Insolvenzverwalter gezahlter rückständiger Versicherungsbeträge gemäss § 130 Abs. 1 InsO durch den endgültigen Insolvenzverwalter bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrages durch Zahlung der nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fälligen Versicherungsbeiträge.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 162/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-07
Aktenzeichen: 142 C 162/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0807.142C162.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Insolvenzanfechtung: Keine Verletzung schutzwürdigen Vertrauens der Versicherung bei Rückforderung von auf qualifizierte Mahnung nach § 38 VVG durch den vorläufigen „starken“ Insolvenzverwalter gezahlter rückständiger Versicherungsbeträge gemäss § 130 Abs. 1 InsO durch den endgültigen Insolvenzverwalter bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrages durch Zahlung der nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fälligen Versicherungsbeiträge.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.406,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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