Amtsgericht Köln, 2017-08-07, 142 C 67/17

142 C 67/17Gericht erster Instanz07.08.2017

Regest

Fluggastverordnung: Das Übliche übersteigende Krankmeldungsrate und „wilder“ Streik als aussergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 EG VO 261/2004.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 67/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-07

Aktenzeichen: 142 C 67/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0807.142C67.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Fluggastverordnung: Das Übliche übersteigende Krankmeldungsrate und „wilder“ Streik als aussergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 EG VO 261/2004.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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