201 C 62/17•Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 201 C 62/17
Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 201 C 62/17
201 C 62/17Gericht erster Instanz09.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 62/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 201 C 62/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0809.201C62.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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