Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 201 C 62/17

201 C 62/17Gericht erster Instanz09.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 62/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 201 C 62/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0809.201C62.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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