269 C 71/17•Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 269 C 71/17
Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 269 C 71/17
269 C 71/17Gericht erster Instanz09.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 71/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 269 C 71/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0809.269C71.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 269
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.586,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 77 % und die Klägerin zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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