Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 269 C 71/17

269 C 71/17Gericht erster Instanz09.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 71/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 269 C 71/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0809.269C71.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 269

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.586,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 77 % und die Klägerin zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.