125 C 505/16•Amtsgericht Köln, 2017-08-14, 125 C 505/16
Amtsgericht Köln, 2017-08-14, 125 C 505/16
125 C 505/16Gericht erster Instanz14.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 505/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-14
Aktenzeichen: 125 C 505/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0814.125C505.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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