Amtsgericht Köln, 2017-08-14, 125 C 505/16

125 C 505/16Gericht erster Instanz14.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 505/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-14

Aktenzeichen: 125 C 505/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0814.125C505.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 125

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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