Amtsgericht Köln, 2017-11-08, 149 C 68/17

149 C 68/17Gericht erster Instanz08.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 149 C 68/17 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-08

Aktenzeichen: 149 C 68/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1108.149C68.17.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abt. 149

Tenor

Das Teil-Versäumnis- und Teilkostenanerkenntnisurteil vom 12.7.2017 wird teilweise aufrechterhalten, wobei der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 87% dem Kläger und zu 13% der Beklagten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Kläger zu tragen hat.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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