149 C 68/17•Amtsgericht Köln, 2017-11-08, 149 C 68/17
Amtsgericht Köln, 2017-11-08, 149 C 68/17
149 C 68/17Gericht erster Instanz08.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 149 C 68/17 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-08
Aktenzeichen: 149 C 68/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1108.149C68.17.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abt. 149
Tenor
Das Teil-Versäumnis- und Teilkostenanerkenntnisurteil vom 12.7.2017 wird teilweise aufrechterhalten, wobei der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 87% dem Kläger und zu 13% der Beklagten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Kläger zu tragen hat.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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