113 C 202/17•Amtsgericht Köln, 2017-11-15, 113 C 202/17
Amtsgericht Köln, 2017-11-15, 113 C 202/17
113 C 202/17Gericht erster Instanz15.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 113 C 202/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-15
Aktenzeichen: 113 C 202/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1115.113C202.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 113
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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