Amtsgericht Köln, 2017-11-15, 113 C 202/17

113 C 202/17Gericht erster Instanz15.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 202/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-15

Aktenzeichen: 113 C 202/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1115.113C202.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 113

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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