119 C 46/17•Amtsgericht Köln, 2017-11-22, 119 C 46/17
Amtsgericht Köln, 2017-11-22, 119 C 46/17
119 C 46/17Gericht erster Instanz22.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 46/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-22
Aktenzeichen: 119 C 46/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1122.119C46.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 119
Tenor
1.) Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen mangelfreien Staubsauger, Marke Bosch Modell BGS 5 SIL 66 C, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des dem Kläger am 00.00.0000 gelieferten Staubsaugers Marke Bosch, Modell BGS 5 SIL 66 C zu übergeben und zu übereignen.
2.) Des Weiteren wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von seinen vorgerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung i. H. v. 41,77 € freizustellen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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