Amtsgericht Köln, 2017-11-24, 716 Ds 171/17

716 Ds 171/17Gericht erster Instanz24.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 716 Ds 171/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-24

Aktenzeichen: 716 Ds 171/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1124.716DS171.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 716

Tenor

Der Angeklagte ist der im Strafbefehl vom 04.08.2017 (Bl. 46) iVm der Anklageschrift vom 11.05.2017 bezeichneten Tat schuldig.

Er wird zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25,00 EUR verurteilt. Ihm wird Ratenzahlung in Höhe von 100,00 EUR / Monat ab Rechtskraft bewilligt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

Vorschriften: §§ 316 Abs. 1, 2, 69, 69a StGB.

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