Amtsgericht Köln, 2017-12-05, 204 C 97/17

204 C 97/17Gericht erster Instanz05.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 204 C 97/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-05

Aktenzeichen: 204 C 97/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1205.204C97.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 204

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 22.05.2017 zu TOP 8.3, - soweit ein Verbot der Nutzung von Ganzkörperbekleidung in Schwimmbad und Sauna sowie eine Zutrittsverwehrung bei Nichtbeachtung der erweiterten Badeordnung beschlossen wurde -, nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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