215 C 74/17•Amtsgericht Köln, 2017-12-19, 215 C 74/17
Amtsgericht Köln, 2017-12-19, 215 C 74/17
215 C 74/17Gericht erster Instanz19.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 215 C 74/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: 215 C 74/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:1219.215C74.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 215
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.