Amtsgericht Köln, 2018-01-09, 204 C 87/17

204 C 87/17Gericht erster Instanz09.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 204 C 87/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-09

Aktenzeichen: 204 C 87/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0109.204C87.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 204

Tenor

Der Beschluss der Eigentümerversammlung WEG U.-Straße, Köln, vom 09.05.2017 zu TOP 5 (Bestellung von Herrn O. M. als Hausmeister und entsprechender Vertragsschluss mit diesem) wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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