Amtsgericht Köln, 2018-01-15, 142 C 416/17

142 C 416/17Gericht erster Instanz15.01.2018

Regest

Versicherungsvertragsrecht: Keine Verpflichtung zum Ausgleich bei Mehrfachversicherung gemäss § 78 Abs. 2 VVG bei Beschädigung eines Kundenfahrzeuges durch Werkstatt beim Transport des reparierten Fahrzeuges zum Kunden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 416/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-15

Aktenzeichen: 142 C 416/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0115.142C416.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Versicherungsvertragsrecht: Keine Verpflichtung zum Ausgleich bei Mehrfachversicherung gemäss § 78 Abs. 2 VVG bei Beschädigung eines Kundenfahrzeuges durch Werkstatt beim Transport des reparierten Fahrzeuges zum Kunden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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