Amtsgericht Köln, 2018-01-23, 146 C 138/15

146 C 138/15Gericht erster Instanz23.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 138/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-23

Aktenzeichen: 146 C 138/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0123.146C138.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 369,00 EUR (in Worten: dreihundertneunundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 58,61 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 88% und die Beklagte zu 12%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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