Amtsgericht Köln, 2018-02-27, 201 C 202/17

201 C 202/17Gericht erster Instanz27.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 202/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-27

Aktenzeichen: 201 C 202/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0227.201C202.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 201

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 50 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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