201 C 202/17•Amtsgericht Köln, 2018-02-27, 201 C 202/17
Amtsgericht Köln, 2018-02-27, 201 C 202/17
201 C 202/17Gericht erster Instanz27.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 202/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-27
Aktenzeichen: 201 C 202/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0227.201C202.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 201
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.