142 C 163/16•Amtsgericht Köln, 2018-03-05, 142 C 163/16
Amtsgericht Köln, 2018-03-05, 142 C 163/16
142 C 163/16Gericht erster Instanz05.03.2018
Regest
„Versicherungsvertragsrecht: Kein Einwendungsausschluss des KFZ-Haftplichtversicherers bei Inanspruchnahme durch die gesetzliche Krankenkasse aus übergegangenem Recht bei unterlassener Überprüfung der Hauptdiagnose einer Krankenhausrechnung gemäss § 275 Abs. 1 c S.2 SGB V durch den Medizinischen Dienst“
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 163/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-05
Aktenzeichen: 142 C 163/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0305.142C163.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
„Versicherungsvertragsrecht: Kein Einwendungsausschluss des KFZ-Haftplichtversicherers bei Inanspruchnahme durch die gesetzliche Krankenkasse aus übergegangenem Recht bei unterlassener Überprüfung der Hauptdiagnose einer Krankenhausrechnung gemäss § 275 Abs. 1 c S.2 SGB V durch den Medizinischen Dienst“
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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