Amtsgericht Köln, 2018-03-12, 268 C 322/17

268 C 322/17Gericht erster Instanz12.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 268 C 322/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-12

Aktenzeichen: 268 C 322/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0312.268C322.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 268

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 323,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 148,71 € seit dem 07.10.2017 und auf 174,96 € seit dem 10.11.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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