204 C 88/17•Amtsgericht Köln, 2018-03-20, 204 C 88/17
Amtsgericht Köln, 2018-03-20, 204 C 88/17
204 C 88/17Gericht erster Instanz20.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 204 C 88/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 204 C 88/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0320.204C88.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 204
Tenor
Der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 08.05.2017 unter TOP 7 gefasste Beschluss (Diskussion und Beschlussfassung bezüglich einer Einigung zu den laufenden Verfahren und Gegebenheiten im Objekt) wird für nichtig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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