Amtsgericht Köln, 2018-04-06, 126 C 315/17

126 C 315/17Gericht erster Instanz06.04.2018

Regest

Außergewöhnliche Umstände konnen sich nur in engen zeitlichen und sachlichen Grenzen auf den folgenden Umlauf desselben Umlauf desselben Fugzeuges auswirken.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 315/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-06

Aktenzeichen: 126 C 315/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0406.126C315.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 126

Leitsätze

Außergewöhnliche Umstände konnen sich nur in engen zeitlichen und sachlichen Grenzen auf den folgenden Umlauf desselben Umlauf desselben Fugzeuges auswirken.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 EUR (in Worten: sechshundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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