142 C 59/18•Amtsgericht Köln, 2018-06-04, 142 C 59/18
Amtsgericht Köln, 2018-06-04, 142 C 59/18
142 C 59/18Gericht erster Instanz04.06.2018
Regest
Rechtsschutzversicherung: Regressverzicht in Hinblick auf Ansprüche aus Anwaltspflichtverletzung wegen Einlegung eines Rechtsmittels bei fehlender Erfolgsaussicht bei zuvor erteilter Deckungszusage.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 59/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-04
Aktenzeichen: 142 C 59/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0604.142C59.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Rechtsschutzversicherung: Regressverzicht in Hinblick auf Ansprüche aus Anwaltspflichtverletzung wegen Einlegung eines Rechtsmittels bei fehlender Erfolgsaussicht bei zuvor erteilter Deckungszusage.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.