Amtsgericht Köln, 2018-06-04, 142 C 59/18

142 C 59/18Gericht erster Instanz04.06.2018

Regest

Rechtsschutzversicherung: Regressverzicht in Hinblick auf Ansprüche aus Anwaltspflichtverletzung wegen Einlegung eines Rechtsmittels bei fehlender Erfolgsaussicht bei zuvor erteilter Deckungszusage.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 59/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-04

Aktenzeichen: 142 C 59/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0604.142C59.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Rechtsschutzversicherung: Regressverzicht in Hinblick auf Ansprüche aus Anwaltspflichtverletzung wegen Einlegung eines Rechtsmittels bei fehlender Erfolgsaussicht bei zuvor erteilter Deckungszusage.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.

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