Amtsgericht Köln, 2018-06-20, 123 C 50/18

123 C 50/18Gericht erster Instanz20.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 123 C 50/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-20

Aktenzeichen: 123 C 50/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0620.123C50.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 123

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger mögen die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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