122 C 154/17•Amtsgericht Köln, 2018-06-27, 122 C 154/17
Amtsgericht Köln, 2018-06-27, 122 C 154/17
122 C 154/17Gericht erster Instanz27.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 122 C 154/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-27
Aktenzeichen: 122 C 154/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0627.122C154.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 122
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag i.H.v. 1020,98 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 %, die Kläger zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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