Amtsgericht Köln, 2018-07-05, 271 C 72/18

271 C 72/18Gericht erster Instanz05.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 271 C 72/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-05

Aktenzeichen: 271 C 72/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0705.271C72.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 271

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 468,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.10.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 21% und die Beklagte zu 79%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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