205 C 56/18•Amtsgericht Köln, 2018-08-07, 205 C 56/18
Amtsgericht Köln, 2018-08-07, 205 C 56/18
205 C 56/18Gericht erster Instanz07.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 205 C 56/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-07
Aktenzeichen: 205 C 56/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0807.205C56.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 205
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im Objekt I.-Str. 29, Köln im 3. Obergeschoss links gelegene Mietwohnung bestehend aus drei Zimmern, 2 Kammern, 1 Küche, 2 Korridore, 1 Bad, 1 Toilette und 1 Kellerraum, Wohnfläche 85,77 m² geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung wegen der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Wegen der Kosten ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.