Amtsgericht Köln, 2018-08-07, 205 C 56/18

205 C 56/18Gericht erster Instanz07.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 56/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-07

Aktenzeichen: 205 C 56/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0807.205C56.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 205

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im Objekt I.-Str. 29, Köln im 3. Obergeschoss links gelegene Mietwohnung bestehend aus drei Zimmern, 2 Kammern, 1 Küche, 2 Korridore, 1 Bad, 1 Toilette und 1 Kellerraum, Wohnfläche 85,77 m² geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung wegen der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Wegen der Kosten ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

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