271 C 216/17•Amtsgericht Köln, 2018-08-23, 271 C 216/17
Amtsgericht Köln, 2018-08-23, 271 C 216/17
271 C 216/17Gericht erster Instanz23.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 271 C 216/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-23
Aktenzeichen: 271 C 216/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0823.271C216.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 271
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 1.159,23 EUR (in Worten: eintausendeinhundertneunundfünfzig Euro und dreiundzwanzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 41 % und die Klägerin zu 59 %
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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