Amtsgericht Köln, 2018-08-30, 139 C 234/17

139 C 234/17Gericht erster Instanz30.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 234/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-30

Aktenzeichen: 139 C 234/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0830.139C234.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 139

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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