Amtsgericht Köln, 2018-09-27, 116 C 550/17

116 C 550/17Gericht erster Instanz27.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 116 C 550/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-27

Aktenzeichen: 116 C 550/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0927.116C550.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Berichtigungsbeschluss I

Tenor

Der Tenor des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 04.09.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im ersten Satz der Kostenentscheidung heißen muss:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 20% und die Beklagten zu 2. und 3. gesamtschuldnerisch zu 80%.

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