Amtsgericht Köln, 2018-10-22, 142 C 369/17

142 C 369/17Gericht erster Instanz22.10.2018

Regest

Reisevertragsrecht: Kein Fortfall reisevertragsrechtlicher Gewährleistungsansprüche wegen vorbehaltlosem Reiseantritt trotz Mangelkenntnis bei unzureichender Information über die Mängel seitens des Reiseveranstalters.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 369/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-22

Aktenzeichen: 142 C 369/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1022.142C369.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Kein Fortfall reisevertragsrechtlicher Gewährleistungsansprüche wegen vorbehaltlosem Reiseantritt trotz Mangelkenntnis bei unzureichender Information über die Mängel seitens des Reiseveranstalters.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.038,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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