Amtsgericht Köln, 2018-11-05, 126 C 206/18

126 C 206/18Gericht erster Instanz05.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 206/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-05

Aktenzeichen: 126 C 206/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1105.126C206.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 126

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 2.082,00 EUR (in Worten: zweitausendzweiundachtzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.06.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.06.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Kläger zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner gegenüber der Beklagten keinen Betrag in Höhe von 915,00 EUR schulden.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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