312 F 305/17•Amtsgericht Köln, 2018-11-21, 312 F 305/17
Amtsgericht Köln, 2018-11-21, 312 F 305/17
312 F 305/17Gericht erster Instanz21.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 312 F 305/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-21
Aktenzeichen: 312 F 305/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1121.312F305.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 312
Tenor
Unter Zurückweisung des Antrages wird festgestellt, dass der indische Adoption Deed vom 00.01.2014 nicht wirksam ist.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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