Amtsgericht Köln, 2018-11-21, 312 F 305/17

312 F 305/17Gericht erster Instanz21.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 312 F 305/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-21

Aktenzeichen: 312 F 305/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1121.312F305.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 312

Tenor

Unter Zurückweisung des Antrages wird festgestellt, dass der indische Adoption Deed vom 00.01.2014 nicht wirksam ist.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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