Amtsgericht Köln, 2018-12-14, 124 C 146/18

124 C 146/18Gericht erster Instanz14.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 146/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-14

Aktenzeichen: 124 C 146/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1214.124C146.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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