265 C 72/18•Amtsgericht Köln, 2019-01-09, 265 C 72/18
Amtsgericht Köln, 2019-01-09, 265 C 72/18
265 C 72/18Gericht erster Instanz09.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 265 C 72/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-09
Aktenzeichen: 265 C 72/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0109.265C72.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 265
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1882,36 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.07.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsanwaltsgebühren aus vorgerichtlicher Tätigkeit zu Händen seines Prozessbevollmächtigten i.H.v. 157,79 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18.09.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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