Amtsgericht Köln, 2019-02-05, 215 C 70/18

215 C 70/18Gericht erster Instanz05.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 215 C 70/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-05

Aktenzeichen: 215 C 70/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0205.215C70.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 215

Tenor

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Eigentümerversammlung vom 04.07.2018 zu TOP 3 hinsichtlich der Positionen “1900, Direktzuordnung” in Höhe von insgesamt EUR 85,97“, zu TOP 4 und zu TOP 5 werden für ungültig zu erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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