Amtsgericht Köln, 2019-02-20, 123 C 88/18

123 C 88/18Gericht erster Instanz20.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 123 C 88/18 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-20

Aktenzeichen: 123 C 88/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0220.123C88.18.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abteilung 123

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 10.10.2018 (Az. 123 C 88/18) bleibt aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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