137 C 211/18•Amtsgericht Köln, 2019-02-21, 137 C 211/18
Amtsgericht Köln, 2019-02-21, 137 C 211/18
137 C 211/18Gericht erster Instanz21.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 211/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-21
Aktenzeichen: 137 C 211/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0221.137C211.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
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Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin kein Anspruch auf Zahlung von 520,00 € zusteht, wie behauptet mit Schreiben vom 22.02.2018.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 84 %, im Übrigen trägt diese die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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