Amtsgericht Köln, 2019-03-12, 112 C 325/17

112 C 325/17Gericht erster Instanz12.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 325/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-12

Aktenzeichen: 112 C 325/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0312.112C325.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 112

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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