112 C 325/17•Amtsgericht Köln, 2019-03-12, 112 C 325/17
Amtsgericht Köln, 2019-03-12, 112 C 325/17
112 C 325/17Gericht erster Instanz12.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 325/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-12
Aktenzeichen: 112 C 325/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0312.112C325.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 112
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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