29 VI 477/17•Amtsgericht Köln, 2019-03-19, 29 VI 477/17
Amtsgericht Köln, 2019-03-19, 29 VI 477/17
29 VI 477/17Gericht erster Instanz19.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 29 VI 477/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-19
Aktenzeichen: 29 VI 477/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0319.29VI477.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 29
Tenor
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers zu 2) (UR Nr. 3110/2017 des Notars Dr. R., F.) erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Der Antrag der Antragstellerin zu 1) vom 02.10.2017 auf Erteilung eines Erbscheins wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin zu 1) hat die dem Antragsteller zu 2) erwachsenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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