Amtsgericht Köln, 2019-03-28, 209 C 369/18

209 C 369/18Gericht erster Instanz28.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 369/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-28

Aktenzeichen: 209 C 369/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0328.209C369.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.