Amtsgericht Köln, 2019-04-05, 902a OWi 405/18

902a OWi 405/18Gericht erster Instanz05.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 902a OWi 405/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-05

Aktenzeichen: 902a OWi 405/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0405.902A.OWI405.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 902a

Tenor

Der Betroffene wird wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 1 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 Ziffer 2, § 2 Ziffer 3 Bundesfernstraßenmautgesetz- nämlich Nichtzahlung der geschuldigten Maut – zu einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

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