142 C 558/18•Amtsgericht Köln, 2019-04-15, 142 C 558/18
Amtsgericht Köln, 2019-04-15, 142 C 558/18
142 C 558/18Gericht erster Instanz15.04.2019
Regest
Fluggastverordnung: Vorlage an den EuGH zur Frage, ob neben einem Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges auch ein Ausgleichsanspruch bei grosser Verspätung der für den annullierten Flug nach Art. 8 in Anspruch genommenen anderweitigen Beförderung zu gewähren ist.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 558/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-15
Aktenzeichen: 142 C 558/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0415.142C558.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Fluggastverordnung: Vorlage an den EuGH zur Frage, ob neben einem Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges auch ein Ausgleichsanspruch bei grosser Verspätung der für den annullierten Flug nach Art. 8 in Anspruch genommenen anderweitigen Beförderung zu gewähren ist.
Tenor
I. Das Verfahren wird ausgesetzt.
II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 5 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (im Folgenden: VO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Art. 5, 7 VO dahin auszulegen, dass auch eine im Rahmen von Art. 8 VO angebotene anderweitige Beförderung ein „Flug“ i. S. v. Art. 5 der VO sein kann, sodass durch die Annullierung der Ersatzbeförderung nach Art. 8 ein weiterer Anspruch auf Ausgleichsleistung nach Art. 5, 7 der VO entsteht ?
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